Stellungnahme zur Antwort der SR2 Featureredaktion an dissoziationen.de

Der Blog Debunking SRA hatte öffentlich zum ARD Radiofeature “False Memory und sexuelle Gewalt” Stellung bezogen und anschließend ein Replik veröffentlicht, in welchem Herr Jochen Marmit, vom SR2 Featureprojekt, auf diese Stellungnahme antwortete.

Diese Antwort war in meinen Augen der Sache absolut unangemessen, weswegen ich Anfang der Woche ebenfalls ein Schreiben an Herrn Marmit verschickt habe.

Den Inhalt möchte ich hiermit ebenfalls öffentlich Stellen:

13.03.2023
Kritik zum Radiofeature “False Memory und sexuelle Gewalt” und Ihrer Stellungnahme gegenüber dem Blog Debunking SRA
 
Sehr geehrter Herr Marmit,
vor kurzem habe ich einen öffentlichen Schriftwechsel zwischen Ihnen und Frau Marvel Stella, Autorin des Blogs “Debunking SRA”, gelesen. Der Kritik der Dame schließe ich mich vollumfänglich an.
 
Weiterhin fehlt es mir in Ihrer Antwort an Selbstreflexion und ausreichender Sachkenntnis zum behandelten Thema “False Memory und sexuelle Gewalt”. Sowohl der Aufbereitung des Radiofeature als auch Ihrer Stellungnahme, fehlt es in meinen Augen an einem gesunden Maß Objektivität.
 
Wie beim Interview mit dem Verein HYDRA (Feature “Licht aus im Bordell”), wird Herrn Weisfeld erneut vorgeworfen, dass Zitate aus dem Zusammenhang gerissen wurden. Spätestens die Vorwürfe von 2021 hätten die journalistische Sorgfältigkeit erhöhen müssen, wenn man sich an einer “Achtung der Wahrheit” orientieren würde. Jedoch hat nicht nur Herr Funkschmidt, sondern auf Nachfrage ebenso Frau Cammans, von einem aus dem Kontext gerissenen Zusammenschnitt gesprochen.
 
Allein aufgrund dieser Stellungnahmen finde ich Ihre Aussage “In der Sendung kommt diese Darstellung und Selbstbeschreibung der Arbeit von False Memory Deutschland e.V. durch die stellvertretende Vorsitzende Heide-Marie Cammans ausführlich im Originalton vor” sehr vermessen.
 
Eine Zerstückelung dieses Ausmaßes kann weder als “ausführlich” noch als “Originalton” bezeichnet werden. Soweit mir bekannt ist wurde die Herausgabe einer Kopie, der zum eigenen Gespräch gehörenden O-Töne, sogar verweigert.
 
Betrachtet man den Arbeitstitel von False Memory Deutschland „Arbeitsgemeinschaft falsche Missbrauchserinnerungen” kann man sehen, dass es dem Verein primär nicht um sexuelle Gewalt, sondern um falsche Missbrauchserinnerungen geht. Welche oftmals Beschuldigungen sexueller Gewalt implizieren.
 
Diese Erinnerungen werden nicht ausschließlich, allerdings in erheblichem Umfang, in fehlgeleiteten Therapien erzeugt. Menschen begeben sich aus unterschiedlichen Gründen in Therapie, unter anderem auch wegen “kleinen Lebensunzufriedenheiten”. Passender fände ich hier allerdings den Ausdruck “aufgrund persönlicher Sackgassen”. Selbst in solchen Fällen kann eine Therapie zu falschen Erinnerungen führen. Mit der Vulnerabilität der KlientInnen, steigt deren Suggestibilität.
 
Diese fehlgeleiteten Therapien können ebenso in einem realen Trauma enden, obwohl vorher keines vorlag. In diesem Sinne ist das Radiofeature keine Hilfestellung, sondern erschwert die Aufklärung über Gedächtnisfälschung (False Memory). Suggestive Einflüsse sind offiziell als mögliche Nebenwirkung in Psychotherapien anerkannt.
 
Wie die Arbeit von False Memory Deutschland e.V. aussieht, wird in dem Sinne aufgeführt, dass man Frau Cammans erzählen lässt, wie man bei False Memory Deutschland e.V. versucht Unschuldige und Gewalttäter voneinander zu unterscheiden.
 
In Anbetracht der Äußerungen im ergänzenden Gespräch zwischen Herrn Weisfeld und Herrn Döbbelt, zeigt sich eine Doppelmoral in der Interpretation der Aussagen.\ Der Verein False Memory und Brigitte Hahn führen beide Gespräche mit Hilfesuchenden. Der Einschätzungsfähigkeit von Frau Hahn räumt Herr Weisfeld mehr Zuverlässigkeit ein, obwohl die Methodik ausschließlich auf Gesprächen beruht, während der Verein sich zusätzlich über vorhandene Akten informiert. Wie ist diese Diskrepanz zu begründen?
 
Ein ähnlicher Sachverhalt liegt bei rechtlichen Schritten vor. Unbestritten ist: Wer Menschen sexuell missbraucht, sollte entsprechend zur Rechenschafft gezogen werden.
Doch wieso ist es als schädigende Maßnahme zu verstehen, wenn Betroffene bei einer Psychotherapeutenkammer Beschwerde aufgrund von Fehltherapien einreichen? In dem Zusammenhang möchte ich ergänzen, dass lediglich diejenigen erfolgreich eine Beschwerde einreichen können, die selbst in Behandlung waren. Nur diese können letztendlich PsychotherapeutInnen von der Schweigepflicht entbinden, damit die zuständige PTK überhaupt ermitteln kann.
 
Eine Beschwerde in dieses Licht zu rücken ist ebenso für Opfer sexueller Gewalt schädlich, sobald sexueller Missbrauch in der Psychotherapie stattfindet. In diesem Bereich existiert ein nicht zu unterschätzender Anteil von Fällen. In diesem Zusammenhang ist eine Beschwerde absolut berechtigt. Leider werden Opfer in diesem Kontext durch Therapeuten in ein unglaubwürdiges Licht gerückt, was durch entsprechende Diagnosen sehr einfach ist. Dies wird im Bereich ritueller Gewalt ähnlich gehandhabt, indem man einfach von “täterloyalen Anteilen” spricht, die Betroffene dazu drängen würden gegen ihre TherapeutInnen vorzugehen.
 
Sie können Frau Hahn, Frau Bosse und Frau Lauer-v. Lüpke bestimmt um Auskunft bitten, was es mit täterloyalen Anteilen auf sich hat! Ebenso gehe ich davon aus, dass man bei der Sektenberatungsstelle des Bistum Münster ausführliche Informationen dazu erhalten kann. Vielleicht arbeitet bei dieser Beratungsstelle sogar die anonymisierte Therapeutin – es würde zumindest eine Rolle des Bistum Münster bezeichnend abrunden.
 
Nachdem im Radiofeature das Thema “Beschwerde bei der Psychotherapeutenkammer” angesprochen wird, lässt man Frau Cammans absolut aus dem Kontext gerissen erklären, dass es beim Verein False Memory in etwa 20% der Fälle zu Anzeigen und Verhandlungen kam. Dabei handelt es sich allerdings nicht um Anzeigen gegen PsychotherapeutInnen, sondern gegen diejenigen, die sich beim Verein False Memory beraten lassen. In diesen Fällen kam es zu Beratungen mit Staatsanwälten und etlichen Gesprächen, die Herr Weisfeld im Gespräch mit Herrn Döbbelt so hervorgehoben hat. Trotzdem kam es nur zu einer einzigen Verurteilung. So schlecht kann die Methode des Vereins somit gar nicht sein. Ist sich Herr Weisfeld bewusst, was er da erzählt und auf welcher Basis er sich seine Meinung gebildet hat?
 
Passend dazu ist er in dem ergänzenden Gespräch zweimal der Beantwortung der Frage ausgewichen, ob es zu Fällen, wie sie Felicitas Lukas schildert, jemals Belege gegeben hat. Stattdessen hat er so lange über andere Themen geredet, bis die relevante Antwort überhaupt keinen Raum mehr hatte. Die Frage hätte er mit einem schlichten „Nein“ beantworten können.
 
Dass sich das Radiofeature an Definitionen und Informationen des UBSKM orientiert, ist durchaus verständlich, aus fachlicher Sicht allerdings absolut irrelevant. Falsche Informationen bleiben selbst dann falsch, wenn diese von vermeintlichen Experten geäußert werden.
 
Beispielhaft möchte ich Sie mit einer weiteren (Teil-)Definition ritueller Gewalt aus dem direkten Umfeld des UBSKM vertraut machen:
 
„[…] Die planmäßig wiederholte Anwendung schwerer Gewalt erzwingt spezifische Dissoziation bzw. eine gezielte Aufspaltung der kindlichen Persönlichkeit. Die entstehenden Persönlichkeitsanteile werden für bestimmte Zwecke trainiert und benutzt. Ziel dieser systematischen Abrichtung ist eine innere Struktur, die durch die Täterinnen und Täter jederzeit steuerbar ist und für die das Kind und später der/die Erwachsene im Alltag keine bewusste Erinnerung hat.”
 
Wie beurteilen Sie selbst solche Aussagen, die in ähnlicher Form von Felicitas Lukas geäußert werden? Immerhin wird in diesem Kontext von komplexen Handlungen und nicht von Reaktionen des pawlowschen Hund gesprochen.
 
Diese Definition zu ritueller Gewalt stammt vom Fachkreis “Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen”. Nachzulesen auf Seite 80 der Veröffentlichung „Gemeinsame Verständigung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen”.
 
Unter anderem Stand Brigitte Hahn diesem Fachkreis beratend zur Seite. Um einen weiteren Bogen zu Spannen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Eva Lauer-v. Lüpke Mitglied der Arbeitsgruppe “Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation” im Nationalen Rat ist.
 
Die Datenbasis für diese Ausarbeitung wurde unter anderem durch Brigitte Bosse zur Verfügung gestellt und war, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, über die Webseiten des Bistum Münster abrufbar. Frau Hermann-Pfandt war nicht nur am Buch “Rituelle Gewalt – Das (un)heimliche unter uns” beteiligt, sondern wird zusätzlich als Quelle in der Arbeit des besagten Fachkreises benannt.
Dass Ihre Protagonistinnen fragwürdige Äußerungen tätigen, hat Frau Marvel in meinen Augen ausführlich genug begründet.
 
Selbst wenn die “Schweizer Gutachten” nicht Teil des Radiofeature sind, so spielen diese doch eine Rolle, da sie zurzeit ausschlaggebend für einen fachlichen und gesellschaftlichen Diskurs sind.\ Der Diskurs wurde erst notwendig, weil vermehrt Anschuldigungen sexueller Gewalt vorlagen und die Glaubwürdigkeit der Opfer nicht gegeben war. So berichtete die WOZ in Ausgabe Nr. 8, vom 24. Februar 2022, in dem Artikel „Satanic Panic - Der Teufel im Therapiezimmer“, dass die Beschuldigende zu Duellen mit der Nachbarin gezwungen wurde und diese dabei tötete. Die Nachbarin ist jedoch nachweislich lebendig. Auch in diesem Fall ging eine Psychotherapie den Anschuldigungen voraus. Vielleicht hilft Ihnen dieses Beispiel zu verstehen, weshalb es Ihre Protagonistinnen so schwer haben diese Delikte an die Öffentlichkeit zu bringen. Dies liegt nicht daran, dass irgendwelche psychischen Störungen vorliegen, sondern bereits die Aussagen der vermeintlichen Opfer inkongruent sind. Oder um den Titel Ihres Features zu zitieren, es geht in den Schweizer Gutachten um nichts anderes als um “False Memory und sexuelle Gewalt”.
 
Da es bei journalistischer Aufarbeitung ebenso um eine verantwortungsvolle Behandlung medizinischer Themen geht, was bei False Memory (Gedächtnisfälschung) der Fall sein dürfte, hätten nicht nur die Schweizer Gutachten, sondern ebenso die Untersuchungen in den Niederlanden, berücksichtigt werden müssen. Stattdessen stammt der überwiegende Anteil der Informationen von direkten und indirekten Mitgliedern des UBSKM, sowie aus durch UBSKM beauftragte Studien.
 
Die benannten Fälle Bergisch Gladbach, Wermelskirchen und Lügde sind nicht das erste Mal als angeblicher Beweis für rituelle Gewalt herangezogen worden. Schaut man sich diese jedoch genauer an, passen diese nicht in die Argumentationskette des Features. Korrekt wird es als “organisierte sexuelle Gewalt” bezeichnet. Der Auszug mit Herrn Schnabel zeigt sogar indirekt, dass es sich um unterschiedliche Fälle handelt. Schreiende Kinder und deren Angst klingt nicht wie die “Konditionierung” und Dissoziative Identitätsstörung bei Felicitas Lukas. Die Grausamkeit hinter diesen Straftaten wird lediglich für die eigene Ideologie missbraucht. Mit Herrn Schnabel haben wir übrigens einen weiteren (Ex-)Münsteraner mit an Bord.
 
Dass im nächsten Abschnitt doch wieder mit “rituelle Gewalt” argumentiert wird, im Zusammenhang mit dem Verein False Memory Deutschland e.V., ist in meinen Augen eine Verzerrung der Zusammenhänge.
 
Um auf UBSKM zurückzukommen: Mindestens zwei der AutorInnen, der von Ihnen erwähnten Studie des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, sind ebenfalls Mitglieder des Nationalen Rat und somit anhängig am Amt UBSKM. Welche Personen hierbei in welchen Fachkreisen und Arbeitsgruppen tätig sind spielt dabei gar keine große Rolle, sondern dass durch diese Fachkreise und Arbeitsgruppen fragwürdige Informationen geteilt werden und diese sich gegenseitig zitieren. Diese Zitatkartelle dienen lediglich dazu die eigene Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Kern meiner Kritik sind somit die falschen Informationen die nicht nur über das Radiofeature, sondern ebenso darüber hinaus verbreitet werden.
 
Angesichts des Hintergrunds der Interviewpartnerinnen und zitierten Quellen, ist mir der Eindruck von Einseitigkeit durchaus berechtigt. Bei einer Dauer von 50 Minuten, wäre es durchaus möglich gewesen weitere offizielle Kanäle zur Sprache kommen zu lassen, wie zum Beispiel Aussagen des BKA.
 
Um auf Ihren letzten Satz der Antwort einzugehen: “Ist nicht jede Hilfestellung willkommen, wenn es um sexuelle Gewalterfahrungen und deren Aufarbeitung geht?”.
 
Nein, ist sie nicht! Diese Frage lässt mich mehr vermuten, dass es keine ernsthafte Beschäftigung mit dem Thema gab, da es bei “False Memories” oftmals keinen realen Hintergrund für einen sexuellen Missbrauch gibt. Doch möchte ich erneut darauf hinweisen, dass jede Anschuldigung von Missbrauch geprüft werden muss und soll.\  
Es ist ebenso bei falschen Erinnerungen denkbar, dass ein reales Trauma, zum Beispiel durch Missbrauch, vorangeht. Fehltherapien erzeugen jedoch erst ein Trauma oder verschlimmern ein bereits vorhandenes. Auch ich befürworte einen Ausbau zuverlässiger Hilfsangebote für Missbrauchsopfer, sogar generell einen Ausbau verfügbarer Psychotherapie-Angebote. Die kritisierten Therapien und Anlaufstellen sind jedoch keine Hilfe. Eher wird dazu beigetragen, Opfer weiter zu destabilisieren und deren Glaubwürdigkeit zu untergraben. Womöglich wird dadurch sogar die Aufklärung realen Missbrauchs verhindert. Der gute Wille verhindert leider nicht die schädigende Umsetzung.
 
Meine Partnerin ist Opfer einer Fehltherapie geworden und wir wurden bestens von False Memory Deutschland e.V. beraten. Dies bewog mich im Jahr 2021 dazu, den Verein als Mitglied ebenfalls zu unterstützen. Zu keinem Zeitpunkt wurde ich des sexuellen Missbrauchs beschuldigt, bin mir allerdings über die Auswirkungen schädlicher Therapien sehr wohl bewusst. Allein dieser Absatz zeigt in meinen Augen mehr Transparenz als das Radiofeature gegenüber seinen Hörerinnen und Hörern.
 
Den Fall meiner Partnerin habe ich ebenso der UBSKM gemeldet, welches wie folgt Stellung nahm:
 
“Was Sie schildern, ist in höchstem Maße erschreckend und in keiner Weise mit therapeutischen und medizinischen Grundsätzen vereinbar.“
 
Welche Absicht mit dem Radiofeature verfolgt wurde möchte ich nicht beantworten, aber ich kann Ihnen mitteilen, dass ich die Berichterstattung als schädlich für die Glaubwürdigkeit des Öffentlich- rechtlichen Rundfunks und hinderlich für die Etablierung seriöser Therapieangebote erachte.
 
Dass solche Berichte in letzter Zeit vermehrt vorkommen wundert mich nicht, da man auf fachlicher Seite seit über 20 Jahren keine wissenschaftlich fundierte Basis schaffen konnte und durch die Schweizer Berichterstattung mehr und mehr in Zugzwang gerät.
 
Ihrer Auffassung, dass die Pro-Kontra-Darstellung diskursiv ist und die Möglichkeit bietet eigene Meinungen zu diesem Themenkomplex zu bilden, kann ich letztendlich nicht zustimmen.
 
Die Direktheit in diesem Schreiben erachte ich als notwendig, da die Problematik von Fehltherapien und deren Auswirkungen eindeutig unterschätzt wird. Diese gehen nachweislich bis zur juristischen Entmündigung von Therapie-Opfern und dauerhafter Abhängigkeit vom sozialen Hilfe-System. Gerade durch die Reichweite des Features, ist diese Art von Berichterstattung mehr als fahrlässig. Die Themen Fehltherapien und False Memory lassen sich inhaltlich nicht trennen, was Ihre Aussage zu Fehltherapien und den Schweizer Gutachten noch weiter ad absurdum führt.
 
Des Weiteren möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich mir vorbehalte dieses Schreiben zu veröffentlichen.
 
Was ich mir wünsche, ist eine redliche Berichterstattung, in der Gesprächsinhalte nicht suggestiv geschnitten werden und Interessierte sich an einem breiten Spektrum unterschiedlicher und unabhängiger Quellen ein eigenes und realistisches Bild schaffen können.
 
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Marotzki

Zum Anschauen und Weiterlesen