FAQ

Inhaltsverzeichnis

Immer wieder kommt es in Diskussionen zu gewissen Verzerrungen von Aussagen. Mit dieser FAQ möchte ich meinen persönlichen Standpunkt darlegen. (Stand: 17.09.2023)

Das Wichtigste zuerst …

  • Wird sexuelle Gewalt abgestritten? - Nein
  • Wird organisierte Gewalt abgestritten? - Nein
  • Wird (sexueller) Kindesmissbrauch abgestritten? - Nein
  • Wird die Dissoziative Identitätsstörung abgestritten? - Nein
  • Wird Täterschutz betrieben? - Nein
  • Werden Einzeltaten ritueller Gewalt abgestritten? - Nein
  • Wird organisierte rituelle Gewalt durch weltweit umspannende Netzwerke abgestritten? - Ja
  • Wird das Erzeugen und Programmieren von abgespaltenen Persönlichkeitsanteilen abgestritten? - Ja

Warum auf das Thema aufmerksam machen?

Es geht um fehlgeleitete Psychotherapien und falsche Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs. Die Belastung für Fehltherapierte und Beschuldigte ist enorm und stellt deren komplettes Leben auf den Kopf. Der durch die Therapien angerichtete Schaden lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Satanic Panic ist bezeichnend für eine suggestive Therapieform, bei der Missbrauch nicht zwangsläufig mit satanischen Kulten in Verbindung gebracht wird. In Fehltherapien werden Traumata erzeugt und vorhandene Probleme nicht fachgerecht bearbeitet. Ganze Familien werden zerrissen und eine Abhängigkeit zwischen Helfersystem und Klient*innen begünstigt. Für die Gesellschaft kann man von einer unnötigen Belastung des Gesundheitssystems und der Justiz ausgehen. Ressourcen, die man sinnvoller einsetzen könnte.

Menschen, in deren Therapien gezielt nach Erinnerungen gesucht wird, können falsche Erinnerungen entwickeln und, je nach Art der Erinnerungen, zusätzliche Traumatisierung erleben. Durch angeblich unbewusste Persönlichkeitsanteile, die unter dem Deckmantel einer Dissoziativen Identitätsstörung vermittelt werden, können Selbstzweifel erzeugt und ein Mensch im Selbstbewusstsein entwurzelt werden.

Da immer wieder von einem Fortbestand von Täterkontakt berichtet wird, kann ein Zustand dauerhafter Anspannung entstehen, verbunden mit einem ständigen Gefühl beobachtet zu werden. Da jede Person potenzieller Täter sein kann, fällt es unter Umständen schwer Vertrauen aufzubauen – leichter fällt es zu anderen Betroffenen und dem Helfersystem, wodurch gleichzeitig Abhängigkeit zu diesen Gruppen gefördert wird. Für zu Unrecht Beschuldigte sind die Konsequenzen nicht minder gering, wobei es keine Rolle spielt, ob es zu einer Anzeige kommt. Wie die Therapierten, verlieren auch die Beschuldigten mindestens einen Teil Ihrer Familie. Sobald Anschuldigungen öffentlich geäußert werden, ist mit Ächtung und Vermeidung durch das soziale Umfeld zu rechnen.

Die Satanic Panic führte in den USA zu etlichen Anzeigen wegen vermeintlich sexuellem Missbrauch. In einem bekannteren Fall aus den USA, wurde der Beschuldigte Melvin Quinney im September 1991 zu 20 Jahren Haft verurteilt. Er saß bis 1999 unschuldig im Gefängnis und wurde erst 2023 vollständig rehabilitiert, nachdem sein Sohn die damaligen Anschuldigungen widerrief und von Suggestion durch die Mutter und andere Erwachsene berichtete. Zwar fehlt hierzulande die mediale Präsenz zu solchen Ereignissen, allerdings ist davon auszugehen, dass solche Fälle auch im deutschsprachigen Raum existieren. Der Verein False Memory Deutschland e.V. berichtete zu seinem 10-jährigen Bestehen von über 600 Fällen unberechtigter Anschuldigungen durch Erinnerungsverfälschung. Eine hohe Dunkelziffer ist zu vermuten.

In Deutschland kann man mit dem Thema vermutlich am ehesten die Wormser Prozesse in Verbindung bringen, in denen von 1994 bis 1997 ganze 25 Personen des massenhaften Kindesmissbrauchs beschuldigt wurden. Alle Beschuldigten wurden am Ende freigesprochen. In die Prozesse war damals eine Mitarbeiterin des Vereins Wildwasser Worms e.V. verwickelt. Der Verein Wildwasser trennte sich anschließend von der Mitarbeiterin. Der Schwerpunkt von Wildwasser e.V. ist die Fachberatung von Betroffenen sexueller Gewalt, dazu gehört auch heute noch die Thematik rituelle Gewalt. Aufgrund der inzwischen bundesweiten Verteilung in viele einzelne Beratungsstellen, dürfte der Begriff “rituelle Gewalt” vermutlich unterschiedlich verwendet werden. Verbindungen zu anderen Gruppen und das Abhalten von Fachtagungen lassen vermuten, dass der Verein – zumindest in Teilen – weiterhin verschwörungstheoretische Thesen vertritt.

Quellen:

Wird “rituelle Gewalt” abgestritten?

Die unterschiedliche Verwendung des Begriffes erschwert eine Diskussion erheblich. So kann gesagt werden, dass rituelle Gewalt in irgendeiner Form existiert – zum Beispiel in Sekten. In Diskussionen sollte geklärt werden, wie die jeweilige Seite den Begriff auslegt.

Beschneidung von Genitalen kann als rituelle Gewalt verstanden werden, aber auch eine Regelmäßigkeit wird teils als rituell (im Sinne von Ritual) ausgelegt. Missbrauch durch Angehörige der Kirchen wird teilweise als ritueller Missbrauch bezeichnet, wobei der Begriff spiritueller Missbrauch ebenfalls Verwendung findet.

Organisierte rituelle Gewalt ist nach Einordnung der DeGPT eine Unterkategorie der organisierten Gewalt. Eine Gleichsetzung ist in dem Sinne nicht gerechtfertigt. Missbrauch innerhalb eines Netzwerks kann unabhängig von Ideologien stattfinden.

Orientiert man sich daran, dass bei ritueller Gewalt eine Ideologie zugrunde gelegt wird, dürfte man den Großteil der Interpretationen abdecken können, wobei es wichtig ist sich den Details zu widmen.

Einige Vertreter der Helfer-Szene berufen sich auf weltweit agierende Eliten, die sogar Einfluss auf die Justiz geltend machen sollen. Diese Eliten würden in satanischen Ritualen Betroffene foltern, dadurch gezielt in verschiedene Persönlichkeiten aufspalten und diese Teilpersönlichkeiten programmieren, ohne dass es der Alltagsperson bewusst ist. Diese Art der Existenz “ritueller Gewalt” ist bisher unbewiesen und aus psychologischer Sicht mehr als anzuzweifeln – leider werden Teile dieser Theorie, Stand August 2023, ebenso durch Ämter der Bundesrepublik Deutschland wiedergegeben. Zwar fanden bereits Gespräche zwischen Beteiligten Fachverbänden und Ämtern statt, Änderungen der kritisierten Positionierungen blieben jedoch bisher aus.

Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass eine weltweit agierende Elite sämtliche Verwaltungsebenen unterwandert hat, um straffrei satanistische Rituale an und mit Kindern durchzuführen. Was gerne vergessen wird, dass der fehlende Nachweis von Kulten nicht der einzige Kritikpunkt ist. Eine fehlerhafte Therapie durch suggestive Faktoren, das gezielte Suchen nach Missbrauchserinnerungen und das Kultivieren von Persönlichkeitsanteilen sind weitere Streitpunkte.

Der Verein Sekten Info NRW gibt am Ende des Artikels „Zersplitterung nach Therapie“ Empfehlungen, worauf man während einer Therapie achten sollte, um diese auf Seriosität besser einschätzen zu können (Abschnitt „Die Suche nach der geeigneten Psychotherapie“).

Quellen:

Wird sexuelle Gewalt gegen Kinder abgestritten?

Nein, dies ist nicht der Fall. Keine mir bekannte Person oder Gruppe leugnet die Existenz sexueller Gewalt, weder gegen Kinder noch gegen Erwachsene. Solche Behauptungen lenken lediglich vom eigentlichen Punkt der Diskussion ab und haben auch nichts mit der großen Anzahl von Missbrauchsvorfällen der Kirchen zu tun.

Wird die Existenz der Dissoziativen Identitätsstörung abgestritten?

Für mich findet zu dieser Aussage oftmals eine Problemverschiebung statt – es geht weniger um die Existenz der Krankheit, sondern um die Korrektheit gestellter Diagnosen.

Im DSM (diagnostic and statistical manual of mental disorders) wird die Diagnose seit 1980 aufgeführt. Im ICD (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problem) ist die Diagnose seit 1993 gelistet.

Die Bezeichnung unterlag verschiedenen Namensänderungen und wird seit 2022 sowohl im DSM als auch im ICD unter dem Namen dissoziative Identitätsstörung erfasst. Man kann daraus schließen, dass zumindest ein Konsens zur Störung vorhanden ist. Eindeutige Belege durch Studien mit reproduzierbaren Ergebnissen fehlen hingegen noch. Aus diesem Grund wird die Dissoziative Identitätsstörung durch einige Fachleute angezweifelt. Vereinzelte Untersuchungen geben an, über Hirnströme Belege gefunden zu haben, wobei es diesen wohl noch an Aussagekraft fehlt.

Für mich ist es unwahrscheinlich, dass bei vollständig im Leben integrierten Menschen, die jederzeit mit eigenen Persönlichkeitsanteilen einen inneren Dialog führen können, tatsächlich eine DIS vorliegt. Sofern als Argument in den Raum gestellt wird, dass eine Normalität erst durch die Spaltung für Betroffene möglich wird, stellt sich die Frage wodurch der Therapiebedarf angestoßen wurde. Immerhin soll es sich bei einer DIS um die schwerste Form von Traumafolgestörung handeln, die in weiten Teilen ein bewusstes Erleben und Erinnern beeinträchtigt. Weiterhin sollte eine klare Abgrenzung zu Störungen mit ähnlichen Symptomen erfolgen, was ebenso durch die Diagnosemanuale (DSM + ICD) gefordert wird. Da viele Symptome vorliegen können, aber nicht müssen, steht die Diagnostik vor einer besonderen Herausforderung. Eine DIS anhand von einfachen körperlichen Reaktionen festmachen zu wollen, ist jedenfalls Unsinn. Es ist normal unterschiedliche emotionale Zustände zu durchlaufen und hat in der Regel keinen Krankheitswert. Unterschiedliche Emotionen repräsentieren keine unterschiedlichen Persönlichkeitsanteile!

In sozialen Medien findet man Berichte vermeintlicher DIS-Betroffener. Zwar berufen sich diese bei Ihren Schilderungen auf die Diagnosemanuale (ICD, DSM) erfüllen die dort angegeben Kriterien jedoch nicht. Die DeGPT (Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie) sieht eine gewisse Problematik in diesem Bereich. So steht in Annex 1 – organisierte und rituelle Gewalt:

“Zu einer fachlich fundierten Diagnostik gehört auch das Erkennen von einzelnen Personen, die sich ein Narrativ von „organisierter und ritueller Gewalt“ oder von der Dissoziativen Identitätsstörung zu eigen machen, ohne die entsprechenden Symptome und Gewalterfahrungen zu haben.”

(Seite 4)

Neben der Dissoziativen Identitätsstörung existieren weitere Dissoziative Zustände, die jeweils ein eigenes Krankheitsbild darstellen und keinesfalls damit gleichgesetzt werden können.

Quellen:

Existieren Belege für rituelle Gewalt?

Es existieren Belege für Straftaten, in denen Missbrauch aufgrund einer Ideologie stattgefunden hat. Es existieren hingegen keine Belege für Straftaten, die das gesamte Konzept der Rituellen Gewalt Mind-Control These beweisen. In den benannten Fällen fehlt es in der Regel an bestimmten Elementen, die eigene Erzählungen in der Gesamtheit bestätigten könnten. Wie zum Beispiel Amnesien oder dem Vorliegen einer Dissoziativen Identitätsstörung bei Betroffenen. Vertreter der These verstecken sich vielmehr hinter real existierenden Fällen, was einer notwendigen Aufklärung sexueller Gewalt mehr schadet als hilft.

Die Befürworter bedienen sich in ihren Argumentationen teils an Missbrauchsfällen, die einen bedeutsamen Schweregrad vorweisen und dennoch nur einen Teilbereich, wie zum Beispiel Kindesmissbrauch, abdecken. Klassiker sind hier bekanntere Missbrauchsfälle wie Lügde, Bergisch Gladbach, Wermelskirchen oder auch Colonia Dignidad und die Geschehnisse um die Missbrauchsfälle durch Marc Dutroux.

Es gibt in Deutschland keinen Straftatbestand “rituelle Gewalt”?

Diese Aussage ist insofern korrekt, dass keine statistische Auswertung nach dem Thema erfolgen kann. Erfasst wird es in einem anderen Kontext. Aus einer Antwort des BKA, vom 26.09.2022

Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten aus religiöser Motivation erfasst, auch von sog. „neureligiösen Gruppierungen".  
 
Im Rahmen des KPMD-PMK werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Taten durch die Länder sogenannten „Themenfeldern" zugeordnet, sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich" (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -nicht zuzuordnen-) abgebildet.  
 
Eine kursorische Sichtung (Phänomenbereich „PMK -religiöse Ideologie", ohne Oberthemenfeld „Islamismus/Fundamentalismus") der für das Jahr 2021 gemeldeten Fälle lässt einen Anstieg derartiger Sachverhalte nicht erkennen. Wie in den Jahren zuvor handelt es sich bei den gemeldeten Straftaten in diesem Bereich um Einzelfälle.

So kann zumindest die Einschätzung erfolgen, dass es sich bei den gemeldeten Straftaten um Einzelfälle handelt.

Indem die nicht bestätigten Fälle als Beweis für die gut funktionierenden Tätergruppen gewertet werden, findet nach außen eine Immunisierung statt und jeglicher Diskurs wird unmöglich gemacht. Dies ist ein klassisches Merkmal für eine Verschwörungstheorie. (Zirkelschluss)

Betroffene einer Dissoziativen Identitätsstörung werden nicht ernst genommen?

Jeder Anschuldigung sexueller Übergriffe muss nachgegangen werden - alles andere stellt eine Pflichtverletzung durch die Justiz dar. Wie bei allen anderen Gerichtsverfahren gilt der Grundsatz “in dubio pro reo” - Im Zweifel für den Angeklagten. Erst wenn genug Beweise vorliegen, sollte ein Menschen für eine Straftat verurteilt werden. Bei sexuellen Verbrechen ist eine gesicherte Feststellung auch ohne psychische Störungen schwer genug, weswegen frühzeitig eine Spurensicherung stattfinden muss. Für Missbrauchsopfer heißt dies zum Beispiel: im Krankenhaus organische Spuren sichern lassen.

Ein Grund, warum die Chancen bei Gericht eher gering sind, ist eine fehlende Verwertbarkeit von Aussagen. Diese sind oft in sich nicht schlüssig, was unabhängig von einer Dissoziativen Identitätsstörung der Fall ist. Ergibt eine Überprüfung der Realität ein anderes Ergebnis als die Aussagen, leidet darunter natürlich die Glaubhaftigkeit.

In WOZ - Die Wochenzeitung, wird im Artikel “Der Teufel im Therapiezimmer” berichtet, dass eine vermeintliche Betroffene ihre Nachbarin in einem Duell getötet haben soll. Die Nachbarin hingegen erfreut sich noch bester Gesundheit, was einen Widerspruch zu den Aussagen ergibt. Bei falsche Erinnerungen handelt es sich jedoch nicht um Lügen, sondern um Erinnerungen die nicht der Realität entsprechen.

Da trotz dieser gefälschten Erinnerungen ein Missbrauch stattgefunden haben kann, wird es zusätzlich erschwert Verbrechen aufzuklären. Fehltherapien haben somit das Potential wahre Täter*innen straffrei davonkommen zu lassen.

Quellen:

Allgemeine Hinweise

Generell ist es empfehlenswert sich Quellen nennen zu lassen auf die jemand seine Argumentation stützt. Diese Quellen sollten ebenso geprüft und hinterfragt werden. Dies gilt ebenso für Studien. Interessant wird es, sobald man bei Recherchen immer wieder auf die gleichen Namen stößt. Sollten sich bestimmte Personen regelmäßig gegenseitig zitieren, könnte ein Zitatkartell vorliegen. Dies deutet nicht zwangsläufig auf falsche Behauptungen hin, allerdings auf einen kleineren fachlichen Diskurs. Je mehr ein Fachbeitrag diskutiert wurde, desto eher kann man davon ausgehen, dass Fehler bekannt sind. Kleinere Gruppen liefern diesen Diskurs vermutlich weniger. Wie weit eine akademische Ausarbeitung diskutiert wurde, lässt sich auf der Webseite https://www.connectedpapers.com/ überprüfen, sofern diese und verwandte Arbeiten dort erfasst wurden.

Teilweise werden Aussagen veröffentlicht ohne entsprechende Quellen zu benennen. Sofern Energie vorhanden und einem das Thema wichtig ist, sollte man diese Quellen anfordern. Für Nachfragen ist oftmals eine Kontaktaufnahme per E-Mail möglich – wobei es durchaus länger dauern kann bis eine Antwort erfolgt. Teilweise lohnt es sich nach ein paar Wochen an die gestellte Anfrage zu erinnern. Erfolgt auch nach Erinnerung keine Antwort, würde ich die Behauptungen skeptisch betrachten - insbesondere, wenn eigenen Recherchen bereits erfolglos verliefen.

Sich bei Anfragen zurückzuhalten, wäre in meinen Augen eine falsche Option. Ein Dialog ermöglicht betreffenden Stellen in Erfahrung zu bringen, wo Bedenken und Unklarheiten liegen. Vorwarnung: Die Bereitschaft zur Transparenz ist im Bereich “rituelle Gewalt” relativ gering.

Versionen

  • Erstfassung, Stand 17.09.2023