Die Aufarbeitungskommission und Paralleljustiz

Am 26.04.2024 veröffentlichte der Spiegel einen Artikel zur gesetzlichen Verankerung der Aufarbeitungskommission und der Befürchtung, eine Paralleljustiz könne daraus entstehen. Die TAZ hingegen berichtete Ende März von einer gesetzlichen Verankerung des Amts der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten, wodurch noch nicht ganz klar ist, welches Amt oder Gremium nun genau aufgrund gesetzlicher Grundlage dauerhaft legitimiert werden soll. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll erst im Mai vorgelegt werden. (Update beachten)

Der Artikel des Spiegels zeigt jedoch auf, dass Bedenken gegenüber den Bestrebungen der Aufarbeitungskommission nicht nur aus psychologischer, sondern ebenso aus familienrechtlicher Sicht bestehen. In meinen Augen wird das Problem sogar noch weitestgehend unterschätzt.

Spätestens seit erscheinen des Spiegel-Artikels “Im Wahn der Therapeuten” weiß man, dass die Verschwörungstheorie der Rituellen Gewalt bereits Einzug in die Justiz gehalten hat. Der dort berichtete Fall wird jedoch weder der erste, noch der letzte gewesen sein. Man kann höchstens die Hoffnung haben, dass die Justiz aufgrund eines aktuellen Diskurses gewillt ist näher hinzuschauen, sobald das Thema sexueller Missbrauch in den Raum geworfen wird. So wie es zum Beispiel Anfang des Jahres beim Amtsgericht Hamburg-Wandsbek der Fall war.

Die erst kürzlich aus dem Betroffenenrat ausgeschiedene Sonja Howard, wird mit mehreren Sorgerechtsfällen in Verbindung gebracht, in denen nicht nur falsche Missbrauchsvorwürfe, sondern ebenfalls die Instrumentalisierung von Medien und Einflussnahme auf die betreffenden Verfahren eine Rolle spielten.

Auch die den Nationalen Rat beratende Emanuelstiftung wird mit mindestens einem Fall in Verbindung gebracht, in dem Missbrauchsvorwürfe forciert und das Narrativ der Satanic Panic eingebunden wurde. Aus dem Beschluss geht ebenso hervor, dass die für dieses Phänomen nahezu pathologisch vorliegende Diagnose der “Dissoziativen Störung” gestellt wurde.

Rn 576
Mit anwaltlichem Schreiben der Rechtsanwältin … E… vom 26.06.2019 wurde der Kindsvater aufgefordert, einer Therapie bei Frau Dr. K… zuzustimmen und den Behandlungsvertrag mit der Diagnose “Dissoziative Störung” zu unterzeichnen. Dabei sollte ein Behandlungskontingent von 88 Sitzungen beantragt werden. Die erste Therapiestunde sollte bereits in der zweiten Juliwoche stattfinden. Per E-Mail vom 28.06.2019 übersandte die Rechtsanwältin E… die entsprechenden Unterlagen als Anhang auch an das Jugendamt ….

Zum aktuellen Stand listet das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch insgesamt 1913 Anlaufstellen für Missbrauchsopfer. Diese können Anwälte, Vereine, Beratungsstellen und andere Personen sein. Davon haben 639 angegeben sich mit dem Themenkomplex Organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt auszukennen. Darunter befinden sich ebenso durch Jugendämter finanzierte Beratungsstellen zum Thema Rituelle Gewalt.

Einen besonderen Einfluss dürfte der Pädagoge Thorsten Becker auf den Bereich Traumapädagogik gehabt haben. Dieser beschäftigt sich seit mindestens 1996 mit dem Thema Rituelle Gewalt, wie man es mit der Satanic Panic in Verbindung bringen kann. Er zählt seit Beginn der Einflussnahme zum engeren Personenkreis von Michaela Huber und ist ebenso international vernetzt.

Wie würde wohl eine Dunkelfeldstudie im Familienrecht ausfallen, was ungerechtfertigte Inobhutnahmen betrifft? Gerade das Beharren in sozialpädagogischen und psychologischen Bereichen ist Teil der Legitimierung einer Verschwörungstheorie! Beide Bereiche sind aus familienrechtlichen Verfahren nicht wegzudenken.
Es ist auch kein Geheimnis mehr, dass selbst Abschlussarbeiten zu diesem Thema von Fachhochschulen ausgezeichnet werden.

Um weiteren Schaden zu verhindern müsste man sich jedoch dem Problem stellen, anstatt die eigene politische Position auszunutzen, um mit kognitiver Ignoranz das eigene Narrativ aufrechtzuerhalten! Gerade Birgitta Gahleitner, Mitglied der Aufarbeitungskommission, hat dieses Verhalten zuletzt mehrfach gezeigt. Der Aufruf zum Dialog, bei gleichzeitigem Beharren auf die eigene Position, kann nur als Ironie bezeichnet werden. Stattdessen werden kontinuierlich Kontexte vermischt, verdreht und umgedeutet, was nichts mit einer wissenschaftlichen und vernünftigen Auseinandersetzung zu tun hat.

Politik ist ein schwieriges Umfeld, weil es oftmals um “Likes” auf dem Wahlzettel geht. Leider haben es sich Einrichtungen, wie das Amt der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten und deren anhängigen Gremien, angewöhnt die Opferkarte zu ziehen und andere dadurch mundtot zu machen. Das Thema selbst ist eine Shitstorm-Garantie.

Dabei spricht sich niemand gegen eine Prävention sexuellen Missbrauchs aus, doch leider wird die Diskussion oftmals in diese Richtung gelenkt, was ebenso eine sehnsüchtig erwartete politische Aufklärung erschwert. Egal wie falsch eine Anschuldigung auch ist, die Rufschädigung alleine reicht in der Regel aus, um die politische Zukunft zu versauen. Dies kann man ebenso in anderen Bereichen feststellen.

Um zurück auf den Artikel des Spiegels zu kommen: Das Problem wird unterschätzt und die Einflussnahme der Verschwörungstheorie reicht weiter als vielen bewusst ist.

Update 27.04.2024 - Entwurf des UBSKM-Gesetzes

Nach Hinweis des X-Users SaschaSilver8 muss hier eine Sache richtiggestellt werden.

Es liegt bereits ein Gesetzes-Entwurf vor. Dies hatte ich aus dem Artikel des Spiegels falsch gedeutet.

Auf den Webseiten des Bundesfamilienministerium ist unter dem Titel “Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen” ein Gesetzentwurf aufgeführt, Stand 16.04.2024.

Laut Beschreibung sollen das Amt der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten, der Betroffenenrat sowie die Aufarbeitungskommission dauerhaft eingerichtet werden.

Der vollständige Entwurf ist unten auf der Seite verlinkt.

Dieser soll am 22.05.2024 dem Bundeskabinett vorgelegt werden.

Zum Weiterlesen

Quellen