Emanuelstiftung

UBSKM - Expertise zur Glaubhaftigkeitsbegutachtung

Erneut erscheint unter Federführung des Amts der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten eine Expertise, deren Schlussfolgerungen weitreichende Konsequenzen in gerichtlichen Verfahren mit sich bringen könnten. Es ist zu hoffen, dass sich Fachverbände und die Justiz inhaltlich dazu äußern werden. Für mein Verständnis weisen die Autoren (Fegert et al) auf eine ungenaue Auslegung der Nullhypothese in aussagenpsychologischen Begutachtungen hin, deren Ergebnis nicht als ein Ja-Nein-Ergebnis verstanden werden darf, sondern als Ergebnis eine Wahrscheinlichkeit zur Wahrheit der Aussage ergeben sollte.

Die Aufarbeitungskommission und Paralleljustiz

Am 26.04.2024 veröffentlichte der Spiegel einen Artikel zur gesetzlichen Verankerung der Aufarbeitungskommission und der Befürchtung, eine Paralleljustiz könne daraus entstehen. Die TAZ hingegen berichtete Ende März von einer gesetzlichen Verankerung des Amts der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten, wodurch noch nicht ganz klar ist, welches Amt oder Gremium nun genau aufgrund gesetzlicher Grundlage dauerhaft legitimiert werden soll. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll erst im Mai vorgelegt werden. (Update beachten) Der Artikel des Spiegels zeigt jedoch auf, dass Bedenken gegenüber den Bestrebungen der Aufarbeitungskommission nicht nur aus psychologischer, sondern ebenso aus familienrechtlicher Sicht bestehen.