UBSKM vergeigt Chance zum fachlichen Diskurs

Vor etwa einem Monat brachte der Spiegel einen Artikel heraus, in dem über die Satanic Panic in Deutschland berichtet wurde. Der Titel lautete „Im Wahn der Therapeuten“.

Kritisiert wurden unter anderem das Amt der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten, kurz UBSKM, welches durch das Bundesfamilienministerium finanziert und gefördert wird. Über dieses Amt würden Falschinformationen verbreitet und fragwürdige Studien beauftragt, die wissenschaftlichen Standards nicht genügen, allerdings immer wieder als Beleg zur Untermauerung fragwürdiger Thesen herangezogen werden.

Zeitnah zum Artikel des Spiegels, veröffentlichten die Mitgliederorganisationen Bund Deutscher Psychologen (BDP) und Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGP) eine gemeinsame Stellungnahme, die ebenfalls zu mehr Wissenschaftlichkeit in diesem Umfeld aufforderte.

Der Betroffenenrat

Eine erste Reaktion, seitens UBSKM, erfolgte am 17.03.2023 durch den Betroffenenrat, welcher die Diskussion als unwürdig erachtete und letztendlich „nur“ Solidarität mit allen Betroffenen bekundete. Diese Solidarität bezieht sich jedoch ausschließlich auf Menschen, die von rituellem Missbrauch berichten und nicht auf Menschen, die Missbrauch in Fehltherapien eingeredet bekommen. Eine fachliche Würdigung fehlt in diesem Statement vollständig.

Die Aufarbeitungskommission (UKASK)

Am 20.03.2023 folgte die Aufarbeitungskommission mit einer Stellungnahme, die zwar den dringend notwendigen “fachlichen Dialog” fordert, jedoch gleichzeitig aufzeigt, warum dieses Gremium das Problem nicht verstanden hat.

Der erste Schwachpunkt liegt bereits in der Überschrift “Stellungnahme zur pauschalen Infragestellung von Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs in organisierten und rituellen Strukturen”.

Rituelle Gewalt wird, mal wieder, mit organisierter Gewalt gleichgesetzt und es wird zusätzlich behauptet, dass man beides pauschal infrage stellen würde. In keiner Kritik wurde dies so geäußert, zumal der Spiegel-Artikel sich auf rituelle Gewalt in satanischen Kulten berief, die während einer fehlgeleiteten Psychotherapie in den Raum geworfen wurde.

Ein vermutlich wichtigerer Punkt sind Anmerkungen zur Ausarbeitung kritisierter Studien:

Ausgewertet wurden mit qualitativen Methoden schriftliche Berichte von Betroffenen und Anhörungen der Kommission, in denen organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt beschrieben wurden. Den Projekten lagen außerdem Daten aus zwei anonymen Online-Befragungen von Betroffenen sowie von psychosozialen Fachpersonen zugrunde. Letztere gaben an, Betroffene professionell begleitet zu haben. Die Forschungsarbeiten an anonymen Teilnehmenden haben die Glaubwürdigkeit der Angaben nicht infrage gestellt, diese aber auch nicht überprüfen können. Sie beinhalteten auch keine Befragung zur Häufigkeit des Vorkommens des Phänomens.

Hier zeigt sich bereits ein deutlicher Widerspruch, wenn man von qualitativen Methoden schreibt und gleichzeitig eingesteht, dass man die zugrundeliegenden Daten in ihrer Aussagekraft überhaupt nicht bewerten kann.

Mehrfachmeldungen können bei anonymen Online-Umfragen nicht ausgeschlossen werden und laut Spiegel-Artikel wurden sogar Erinnerungen an Missbrauch, der unter einem Altern von 3 Jahren stattgefunden haben soll, grundsätzlich als glaubwürdig eingestuft. Dieser Zeitraum fällt weitgehend unter die sogenannte infantile Amnesie. Es ist so gut wie ausgeschlossen, dass jemand zuverlässige Erinnerungen an seine ersten drei Lebensjahre ausgebildet hat.

Die Aufarbeitungskommission gibt zudem an, dass keine Befragungen zur Häufigkeit des Phänomens durchgeführt wurden. Betrachtet man die Ergebnisse des Forschungsprojekts “Professionelle Begleitung von Menschen, die sexuelle Gewalt und Ausbeutung, im Besonderen organisierte rituelle Gewalt, erlebt haben: Die Perspektive der Betroffenen und der Fachkolleginnen und Fachkollegen” werden dort sehr wohl Zahlen zur Häufigkeit ritueller sexueller Gewalt angegeben.

Einen weiteren Punkt fände ich interessant zu klären:

Alle Artikel wurden in Zeitschriften mit unabhängigem Begutachtungsverfahren aus dem Fachgebiet (peer review) eingereicht und publiziert.

Ein Großteil der Artikel wurde in der Fachzeitschrift Trauma & Gewalt veröffentlicht, dessen Mitherausgeber Jörg M. Fegert zusätzlich ein Mitglied im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist und somit ebenfalls der UBSKM anhängig. Dies sagt nichts über die Zuverlässigkeit der fachlichen Überprüfung aus, zeigt allerdings die Möglichkeit eines Abhängigkeitsverhältnisses. Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert ist medizinischer Leiter am Uniklinikum Ulm, an dem die Umsetzung einer weiteren Studie geplant war, letztendlich aber durch die Ethik-Kommission der Uniklinik abgelehnt wurde. Die Ethik-Kommission wollte dazu, mit Verweis auf strenge Datenschutzrichtlinien, keinerlei Auskunft erteilen.

Betrachtet man die Vergabe von Forschungsprojekten, wie an das Uniklinikum Hamburg-Eppendorf, wird deutlich, dass Forschungsaufträge gerne intern vergeben werden.

GPTG – Gesellschaft für Psychotraumatologie Traumatherapie und Gewaltforschung

Eine Stellungnahme des GPTG-Vorstands erfolgte am 31.03.2023. Im Kern werden wichtige Punkte genannt, mit einem vermutlich unbewussten Aufzeigen der Nachteile in dazugehörigen Diskussionen. Man ist sich laut eigener Aussage bewusst, Gespräche mit Betroffenen unter erhöhter Reflexion durchführen zu müssen, jedoch scheint es meines Erachtens blinde Flecken in der Stellungnahme zu geben.

Auch Mitglieder unserer Traumafachgesellschaft sind tagtäglich in ihrer Arbeit mit Betroffenen konfrontiert, für die diese Erfahrungen äußerst real existieren. Den Umfang und die Häufigkeit dieser Erfahrungen zu negieren, wird der Tatsache nicht gerecht, dass es real aufgedeckte Fälle rituellen und organisierten Missbrauchs gibt (siehe hierzu z. B. www.infoportal-rg.de).

Zunächst möchte ich klarstellen, dass die Menge an Aussagen nichts über den Wahrheitsgehalt eines Phänomens aussagt. Geht man in eine Kirche und fragt nach der Existenz von Gott, würde ein Großteil der Befragten dies vermutlich bejahen. Die Existenz von Gott wäre damit nicht bewiesen, egal wie fest die Befragten daran glauben.

Nun wird es etwas kurios, da ritueller und organisierter Missbrauch gemischt werden, während man gleichzeitig im Schlussplädoyer darauf hinweist, dass es keinen einheitlichen Begriff um die Definition von “Ritueller Gewalt” gibt. Es soll also Belege zu Begebenheiten geben, unter denen jeder etwas anderes versteht. Verwiesen wird dabei, wie so oft, auf das Infoportal Rituelle Gewalt und dort gesammelte Gerichtsurteile.

Im gleichen Punkt wird bemängelt, dass oftmals für “satanischer Missbrauch in Kulten” keine wissenschaftlichen Begriffe wie “organisierte sexualisierte Gewalt” verwendet werden. Dass es sich hierbei um unterschiedliche Konstrukte handelt, wird einfach nicht wahrgenommen. Klingt für mich nach Schönfärberei und Verdrehung von Tatsachen. Obwohl man von einem Hintergrund “satanischer Kulte” ausgeht, wird dazu aufgefordert es einfach anders zu benennen, damit es professioneller klingt. Viel deutlicher kann man nicht aufzeigen, wie schädlich die Vermischung der unterschiedlichen Begriffe stattfindet, um die eigenen Ideologien zu verschleiern.

Weiteren Punkte zeigen Aspekte, die ich sogar befürworten würde: Standards in Begutachtungen und Diagnostik, auf Basis von Evidenz, mit einheitlichen Definitionen zu den unterschiedlichen Begriffen. Dies würde in meinen Augen einiges einfacher und überhaupt erst diskutierbar machen.

Würde man nicht gleichzeitig Standards “in Bezug auf die dissoziative Identitätsstörung und bei Verdacht auf bestehendem Täterkontakt” fordern, hätte das Ganze einen halbwegs seriösen Anstrich haben können … zumindest einen Hauch davon. Diese Forderung zeigt, dass man auf eine völlig unbewiesene Form von Verdrängung, bis ins Erwachsenenalter, ausgeht.

Sollte man mit annähernd 30 Jahren plötzlich Erinnerungen an einen sexuellen Missbrauch entwickeln, während man eigentlich ein eigenständiges Leben mit Ausübung eines Berufes führt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es sich um induzierte Erinnerungen handelt.

Die vollumfängliche Benennung fehlender Standards erscheint mir wie ein Eingeständnis, dass bisherige Behandlungen und Beratungen rein nach Bauchgefühl durchgeführt wurden.

Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung (BKSF)

Knapp einen Monat nach Beginn der Diskussionen, schreibt die BKSF folgendes:

Stellungnahme der BKSF gemeinsam mit der DGfPI, dem bff und der BAG Forsa

Bereits dieser eine Satz ist eine Lüge, da die BKSF aus DGfPI, bff und BAG Forsa besteht. Es hätte gereicht Stellungnahme der BKSF zu schreiben, was sich aber vermutlich nicht so imposant angehört hätte.

Auf der Homepage wird der Aufbau der BKSF wie folgt erklärt:

Die BKSF wirkt im Zusammenspiel aus Geschäftsstelle, Fachstellenrat, den Kooperationsverbänden BAG FORSA und bff, dem Kooperations- und Trägerverband DGfPI und der Fachstellenvollversammlung.

Aus Eins mach Vier, eine Mogelpackung, oder was wurde an dieser Stelle getrieben?

Insgesamt präsentiert diese gemeinsame Stellungnahme genau das, womit sich Vertreter der These immer wieder herausreden und gleichzeitig, was an der Diskussion überhaupt so problematisch ist.

Einige Sätze Grenzen an absoluter Respektlosigkeit:

Diskussionen über Einzelfälle dürfen nicht zu einem grundsätzlichen Infragestellen der Existenz von Gewaltformen führen und unter keinen Umständen die Reduzierung der Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten von Betroffenen, die Gewalterfahrungen erlitten haben, zur Konsequenz haben.

Laut Aussagen von False Memory Deutschland e.V. hat man dort inzwischen über 600 Fälle registriert. Geht man von ungefähr 60 Fehltherapien pro Jahr aus, ist dies bei weitem kein Einzelfall! Wenn ich behaupten würde “Der bekannte Anteil, von Fällen ritueller Gewalt, ist zur Gesamtzahl sexuellen Missbrauchs vernachlässigbar”, wäre das ebenfalls respektlos und Kritik absolut angemessen.

Gegenwärtig findet in manchen Artikeln und Debatten diese grundsätzliche Infragestellung statt und in Folge dessen [sic] droht eine Verschlechterung der Versorgungssituation. Dies kritisieren wir deutlich.

Bisher war in den Debatten die Aufarbeitungskommission diejenige, die eine grundsätzliche Infragestellung behauptetet. Vielleicht sollte man es als sarkastischen Anfang bewerten, dass die Gremien der UBSKM anfangen sich gegenseitig zu kritisieren – vermutlich ohne sich dessen bewusst zu sein.

Wie in der Stellungnahme der GPTG, wird erneut eine Vermischung von ritueller Gewalt und organisierter Gewalt durchgeführt. In der Art und Menge grenzt es an Ironie. Der Nachweis organisierter Gewalt, die an keiner Stelle abgestritten wurde, ist kein Nachweis für rituelle Gewalt! Zudem werden immer die gleichen Fälle organisierter Gewalt genannt, was sich bis in die jüngsten Berichterstattungen der ARD ausgewirkt hat. Es ist, als würde man gegen eine Wand sprechen.

Zusätzlich verweist die BKSF auf eine eigene Broschüre, in der das narrativ deutlich heruntergebetet wird.

Auszug aus der Broschüre “Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen”, Seite 25:

Eine gezielt erzeugte DIS kann lange verborgen bleiben. Meist gibt es im Alltag keine sichtbaren Persönlichkeitswechsel, stattdessen eine äußere Alltagsperson, neben der bzw. durch die hindurch andere Persönlichkeiten agieren. In der Regel ist dies auch für die Alltagsperson/en selbst nicht erkennbar oder kommunizierbar. Zudem wird ein Teil der Persönlichkeitsanteile nur in definierten Situationen aktiv, z. B. während der sexuellen Ausbeutung oder im Kontext der Ideologie der Gruppe. Gleichzeitig gibt es Alltagspersönlichkeiten, die z. B. in die Schule gehen und keine Erinnerung an die Gewalt haben. Die Erinnerungslücken bzw. inneren dissoziativen Barrieren dienen den Täter_innen als Schutz vor Aufdeckung (s. a. Mind-Control, Konditionierung, Programmierung)

Aus dieser Broschüre wird ebenso ersichtlich, was vermeintliche Opfer erwartet, wenn Sie in ihrem Ausstieg begleitet werden:

Äußerer Ausstieg: konsequenter Kontaktabbruch, Maßnahmen zur äußeren Sicherheit, z. B. Begleitung auf Wegen, Umzug, Auskunftssperre, Namensänderung, Schutzbrief (sichere Hinterlegung von Wissen über Straftaten und Strukturen der Täter_innengruppe), evtl. Strafanzeige.  
Innerer Ausstieg: Verringern innerer dissoziativer Barrieren, Auflösen der Konditionierungen und Programme, Leben lernen mit dem nun verfügbaren Wissen und den Folgen der Gewalt, bei rituellen Gewaltstrukturen: Loslösung von der Ideologie, Neuorientierung

Ein Verhalten, welches man eigentlich nur von Sekten kennt, wenn plötzlich der Kontakt zur ganzen Familie abbricht. Das Herausreißen eines Menschen, aus dessen sozialen Umfeld, Schaffung einer Isolierung zu Menschen außerhalb der eigenen Bubble. Ständiger Zustand von Angst und Beobachtung, bei gleichzeitiger Kontrolle durch sogenannte Helfer. Wie ein trojanisches Pferd, unter dem Deckmantel “Schutz vor sexueller Gewalt”.

Fachverband Traumapädagogik

Ein paar Tage zuvor, am 06.04.2023, wurde unter dem Titel Versachlichungspapier “Organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt”, eine Stellungnahme veröffentlicht, dessen Einleitung fast schon kopiert wirkt.

Es ist noch nicht einmal zwei Jahrzehnte her, dass Betroffene von sexualisierter Gewalt im familiären Kontext mit der massiven Infragestellung ihrer Glaubwürdigkeit zu kämpfen hatten. (Fachverband-Traumapädagogik)

Im Vergleich dazu:

Es ist noch keine drei Jahrzehnte her, dass Betroffene von sexualisierter Gewalt im familiären Kontext mit der massiven Infragestellung ihrer Glaubwürdigkeit zu kämpfen hatten. (Aufarbeitungskommission)

Im Briefkopf dieser Stellungnahme ist ebenso das Logo der vorhin erwähnten DGfPI zu sehen, die selbst Teil der BKSF ist.

Aussagen wie “Die Diagnose der DIS ist erst seit 2022 von der WHO umfassend anerkannt” von einem Fachverband sind falsch und dürften nicht vorkommen. Die Diagnose der DIS wurde, zumindest im ICD, vor 2022 lediglich unter den Namen multiple Persönlichkeit und multiple Persönlichkeitsstörung geführt. Die Anerkennung besteht seit über 40 Jahren im DSM und seit 30 Jahren im ICD. Vermutlich stammt diese Schlussfolgerung aus der Überschrift einer DeGPT-Quelle zur Dissoziativen Identitätsstörung.

Wie in anderen Stellungnahmen werden hier unterschiedliche Tatkomplexe vermischt, indem man schreibt “Organisierte sexualisierte und Rituelle Gewalt sei Teil eines Verschwörungsnarrativs”. Wer diese Behauptung bisher aufgestellt hat, ist immer noch die Aufarbeitungskommission. Kein Kritiker hat bisher die Existenz organisierter sexueller Gewalt abgestritten.

Zwar distanziert sich der Verband ausdrücklich von Verschwörungsmythen, stellt jedoch nicht klar, welchen Teil der aktuellen Diskussion dieser nun als Verschwörungsmythos betrachtet. Was schon fast lobenswert zu erwähnen ist, dass sich der Verband auf die DeGPT als Quelle bezieht, die mal nicht direkt dem Umfeld der UBSKM angehört. Zumindest nicht auf den ersten Blick.

Die DeGPT verliert zwar nicht komplett den Boden zur Realität, zieht jedoch eigene Schlussfolgerungen auf Basis mangelhafter Quellen, wie zum Beispiel die Online-Befragungen durch das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.

Besonders Annex 1 – Organisierte und rituelle Gewalt, bezieht sich überwiegend auf Aussagen der UBSKM und deren Umfeld (UKAKS, BKSF, Briken, Nick, usw.)

Zwar verweist man großzügig auf diese Quellen, übernimmt jedoch nicht deren Definitionen. So wird zwar von “Programmierungen” und “Mind Control” geschrieben, jedoch nie im Zusammenhang wie es die Fachkreise aus dem Dunstkreis der UBSKM tun.

Die DeGPT benutzt diese Begriffe im Kontext von Manipulation, ohne dissoziative Persönlichkeitsanteile. Dass Verweise auf das inzwischen offline genommene Portal www.Wissen-Schafft-Hilfe.org aufgenommen wurden, ist ebenfalls wenig vertrauenserweckend.

Immerhin scheint sich die DeGPT des Problems bewusst zu sein, da im Annex 2 – Dissoziative Identitätsstörung, folgendes zu lesen ist:

Die Behauptung, dass die DIS durch Suggestion, durch Therapie, durch Medienberichte oder übertriebene Fantasie psychisch erkrankter Menschen ausgelöst werden kann, gilt heute als wissenschaftlich veraltet (Piedfort-Marin et al., 2021; Brand et al., 2016). Das Fantasie-Modell kann jedoch für Menschen zutreffen, die fälschlicherweise glauben, an einer DIS zu leiden („imitierte DIS“). Dies ist in der Regel ein Hinweis auf eine andere psychische Störung. (Pietkiewicz et al. 2021). (S. 4)

und

Manchmal gehen Menschen fälschlicherweise davon aus, an einer dissoziativen Identitätsstörung zu leiden. Sie kommen irrtümlich auf die Diagnose, weil sie durch Medienberichte, Laien, soziale Medien und, Literatur auf das Krankheitsbild aufmerksam gemacht oder durch nicht ausreichend qualifizierte Fachpersonen falsch diagnostiziert wurden. Diese Fälle werden „imitierte DIS“ oder „falsch positive DIS“ genannt (Pietkiewicz et al., 2021).  
 
So zeigen sich in sozialen Medien manchmal Menschen, die vermutlich nicht an einer DIS leiden und ihre angeblichen Anteile offen darstellen. Ein Kernelement der DIS ist jedoch, dass sich Persönlichkeitszustände aufgrund ausgeprägter Scham und Angst möglichst nicht zeigen -und erst im Laufe störungsspezifische Therapie zugänglicher werden.  
 
In einer qualifizierten professionellen Diagnostik kann eine imitierte DIS identifiziert werden, weil sich deren Symptom-Präsentation von einer echten DIS deutlich unterscheidet.” (S. 5)

Der Blog dissoziationen.de hatte sich bereits ausführlicher mit den Aussagen der DeGPT beschäftigt und kommt zu einem deutlich kritischeren Ergebnis.

Diversität in den Stellungnahmen – Fehlanzeige

Dass sich die verschiedenen Stellungnahmen inhaltlich stark ähneln, mit gleichen Fehlern und Falschbeschuldigungen, ist nicht weiter verwunderlich. Immerhin sind die Gremien teilweise mit den gleichen Personen besetzt. Die notwendige Fachlichkeit, die nach außen hin selbst gefordert wird, ist vielmehr durch Empörung und Starrsinn ausgetauscht worden, während man versucht durch Verschleierungstaktiken die Front der Vertreter künstlich größer wirken zu lassen. Es ist schon ein wenig bitter mit anzusehen, mit welchen Argumenten diese Lobby-Gruppe versucht ihre Positionen zu retten.

Während in anderen Ländern offizielle Stellungnahmen ein deutliches Zeichen gegen diese Form der Therapie setzen, hüllen sich deutsche Behörden in Schweigen. Dass die UBSKM sich fachlich selbst demontiert, hindert hingegen nicht daran diese Arbeit weiterhin uneingeschränkt zu fördern - ohne jegliche Qualitätskontrolle und andere Konsequenzen.

Update

2023-04-29 Korrektur der Überschrift, UBSKM anstatt USBKM

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Reaktionen in anderen Ländern

Quellen