Positionspapier zur psychotherapeutischen Behandlung der Folgen sexuellen Missbrauchs

Im Rahmen meiner Recherchen war ich des Öfteren erstaunt, wenn Fachgesellschaften und Vereine auf YouTube-Kanäle verweisen, um vermeintliche Fakten zu rituellem Missbrauch zu liefern oder False Memories zu widerlegen.

Eine der bekannteren DIS-Fluencerinnen hat in ihrem Blog auf ein Positionspapier verwiesen, welches bereits im letzten Jahr veröffentlicht wurde und nun in der Verbandszeitschrift der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung, Psychotherapie Aktuell 01/2024, erneut erschienen ist.

Dass sich eine der großen Fachgesellschaften gegen “Rituelle Gewalt” positionierte, kommentierte die Frau mit den Worten

Tja ich würde sagen: Wir haben ein paar mehr auf unserer Seite.

Hier fängt das Problem für mich schon an. Mehrheit ist ein Meinungsbild, was nicht mit Wahrheit und Realität gleichzusetzen ist. In meinen Augen sind die Punkte des Positionspapiers im Wesentlichen an der eigentlichen Kritik vorbei und beschäftigen sich mit Nebenkriegsschauplätzen.

Laut GWUP fährt man in der Regel ganz gut damit, wenn man sich einem Konsens anschließt. Diese Einstellung finde ich in Bezug auf die Debatte um “Rituelle Gewalt” eher fatal.

Es gibt weitere Kriterien, die man durchaus prüfen sollte, wie wissenschaftliche Studien und Evidenz. Dass man im Bereich Rituelle Gewalt davon eher weniger zu bieten hat, könnte auch erklären, warum Verweise auf YouTube-Kanäle eher zu finden sind als Verweise auf Forschungen.

In diesem Beitrag soll es aber nun um das Positionspapier gehen, welches von insgesamt 14 Gesellschaften unterschrieben wurde.

Als das Positionspapier neu erschienen war, hatte ich es mir erlaubt bei fünf der Gesellschaften anzufragen, auf welche Definition “Ritueller Gewalt” sich diese beziehen. Ein Verband antwortete tatsächlich, wobei mich die Antwort eher verblüffte:

vielen Dank für Ihre Anfrage.
 
Allerdings kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen, da die DGPM das Positionspapier meines Wissens nicht unterzeichnet hat.
 
Mit freundlichen Grüßen

Nach einem Hinweis auf das Positionspapier wollte man sich meiner Anfrage genauer widmen, eine Antwort blieb jedoch bisher aus.

Auf die anderen Anfragen erfolgte überhaupt keine Antwort.

Eine schwache Definition “Ritueller Gewalt” ist im Positionspapier zu finden, jedoch gehe ich davon aus, dass nicht alle vom gleichen geredet haben, da der Begriff auch in “Fachkreisen” unterschiedlich genutzt wird.

Das Positionspapier

Das Positionspapier trägt den Titel “Positionspapier zur psychotherapeutischen Behandlung der Folgen sexuellen Missbrauchs” und strebt an, einige Klarstellungen unter wissenschaftlicher Perspektive vorzunehmen.

Wird das Positionspapier nun von Befürwortern der Ritueller Gewalt Mind-Control These genutzt, ist bereits der Titel ein Strohmann-Argument, da sich die Kritik nicht auf Therapien bei sexuellen Missbrauch bezieht, sondern auf Therapien, die einem bestimmten Narrativ Ritueller Gewalt Mind-Control folgen. Bestehend aus organisierter sexueller Gewalt, mit einem ideologischen Hintergrund, einer pathologischen Diagnosestellung der Dissoziativen Identitätsstörung und der Meinung, dass die Betroffenen programmierte Persönlichkeitsanteile besitzen würden.

Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

Der erste Punkt bezieht sich auf sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, führt die Verbreitung sexuellen Missbrauchs in Deutschland auf, sowie die dadurch entstehenden psychischen Störungen und Beeinträchtigungen.

Als Grundlage sehr solide, wobei niemand der Kritiker die Existenz von sexuellem Missbrauch abstreitet. Somit ein weiteres Strohmann-Argument.

Interessant ist folgender Satz:

Die Behandlung ist evidenzbasierten therapeutischen Verfahren und Methoden verpflichtet.

Diesen Punkt befürworte ich zu 100 Prozent. Die Unterzeichnenden vertreten unterschiedliche Therapie-Methoden und jede Methode hat eine individuelle Wirksamkeit bei den unterschiedlichen psychischen Störungen. Dass EMDRIA eine der Unterzeichnenden ist, ist durchaus interessant. Bei einer Posttraumatischen Belastungsstörungen kann EMDR helfen, trägt als unerwünschten Nebeneffekt jedoch auch das Risiko von Gedächtnisfälschungen.

Den Grundgedanken, sich bei sexuellem Missbrauch Hilfe zu suchen, worunter auch die psychotherapeutische zählt, kann ich nur weiter befürworten. Die Gruppe Therapierender sollte sich dann allerdings auch an einer tatsächlich bestehenden Evidenz orientieren und nicht an Ratgebern beliebiger Beratungsstellen.

Die Posttraumatische Belastungsstörung, die Komplexe Posttraumatische Belastungsstörung und die Dissoziative Identitätsstörung sind international anerkannte Störungsbilder

Die Existenz der Störungsbilder ist nicht Gegenstand der Diskussion. Theoretisch kann man es bei dieser Aussage belassen und den zweiten Punkt des Positionspapiers ebenso als Strohmann-Argument in eine Schublade stecken. Eigentlich ergibt es keinen Sinn, Aufmerksamkeit auf diese Nebenkriegsschauplätze zu richten.

Dennoch sei an dieser Stelle auf eine inkorrekte Aussagen hingewiesen:

Die Leitlinien und Kriterien für die Diagnosestellungen sind wissenschaftlich fundiert.

Für die Posttraumatische Belastungsstörung mag das zutreffen. Zu dieser existiert eine S3 Leitlinie, welche anhand wissenschaftlicher Kriterien evaluiert werden konnte.

Zur Dissoziativen Identitätsstörung existiert lediglich eine S1-Leitlinie, was bedeutet, dass in dieser Handlungsempfehlungen von Expertinnen und Experten zusammengefasst sind. Von “wissenschaftlich fundiert” ist man dabei noch weit entfernt. Auch die DeGPT bezeichnet es lediglich als Expertenempfehlungen.

Missbrauch im familiären Umfeld, organisierte Kriminalität und Manipulation

Punkt drei des Positionspapiers schlägt mit Strohmann-Argumenten um sich. Es wird deutlich, dass es um das Konzept ritueller Gewalt geht, versagt allerdings dabei den Kern der Kritik zu treffen.

Niemand leugnet sexuellen Missbrauch, weder organisierten noch durch das familiäre Umfeld. Ebenso wenig werden sadistische und pädophile Täterkreise angezweifelt. Manipulation durch Täterinnen und Täter ist ebenfalls kein Bestandteil der Kritik.

Die Kritik bezieht sich darauf, dass ein gewisser Anteil Therapierender nach dem Narrativ Ritueller Gewalt Mind-Control therapiert und sich dabei an absurden Thesen orientiert.

Aussagen wie die folgende werden kritisiert:

Dient eine Ideologie zur Begründung oder Rechtfertigung der Gewalt, wird dies als rituelle Gewaltstruktur bezeichnet.
[…]
Organisierte und rituelle Gewaltstrukturen können eine umfassende Kontrolle und Ausbeutung von Menschen durch Mind-Control-Methoden beinhalten. Die planmäßig wiederholte Anwendung schwerer Gewalt erzwingt spezifische Dissoziation bzw. eine gezielte Aufspaltung der kindlichen Persönlichkeit. Die entstehenden Persönlichkeitsanteile werden für bestimmte Zwecke trainiert und benutzt. Ziel dieser systematischen Abrichtung ist eine innere Struktur, die durch die Täter_innen jederzeit steuerbar ist und für die das Kind und später der Erwachsene im Alltag keine bewusste Erinnerung hat.

(Quelle: Expertise “Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen”, Seite 5)

Manche Menschen können sich nicht oder nur teilweise an traumatische Ereignisse erinnern (Amnesie)

Dieser Punkt ist für mich fachlich schwer zu beurteilen. Was im Zentrum der Kritik steht, ist in meinen Augen vielmehr das Konzept der Verdrängung und weniger das Thema Amnesie.

Es ist unstrittig, dass bei traumatischen Erinnerungen oftmals Details an das Ereignis verloren gehen. Strittig hingegen, dass regelmäßig komplette Ereignisse vergessen werden. Was teilweise plausibel erscheint, dass Missbrauch nicht immer als Missbrauch wahrgenommen wurde, da die Einschätzung des Ereignisses zu dem Zeitpunkt nicht möglich war.

Was ich damit meine: Erwachsene können sich an ein Missbrauchs-Ereignis in der Kindheit erinnern, welches sie zu dem damaligen Zeitpunkt für sich allerdings nicht als Missbrauch einordnen konnten. Ihnen fehlte der Bezug zu dieser Ungerechtigkeit, deren Einordnung sie erst mit dem Heranwachsen entwickeln konnten. Dies könnte eine Erklärung sein, warum Missbrauchsopfer nur wenig Emotionen zeigen, wenn sie von den damaligen Geschehnissen berichten. Vergessen ist das Ereignis deswegen aber nicht.

Eine Amnesie kann unterschiedliche Ursachen und Hintergründe haben. Die dissoziative Amnesie, dürfte hier wohl am ehesten gemeint sein und wird im ICD-11 unter Code 6B61 gelistet. Demgegenüber steht die Posttraumatische Belastungsstörung, ICD-11 Code 6B40.

Die Beschreibungen zur dissoziativen Amnesie wirken auf mich eher inkongruent, da einerseits das Ausblenden traumatischer Ereignisse als typisch benannt wird, anderseits die Diagnose nicht besser durch andere psychische Störungen erklärbär sein soll, wie zum Beispiel einer posttraumatischen Belastungsstörung.

The memory loss does not occur exclusively during episodes of Trance Disorder, Possession Trance Disorder, Dissociative Identity Disorder, or Partial Dissociative Identity Disorder and is not better accounted for by another mental disorder (e.g., Post-Traumatic Stress Disorder, Complex Post-Traumatic Stress Disorder, a Neurocognitive Disorder such as Dementia).

Schaut man in die Beschreibung zur Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), liest man dort eher etwas von einem bewussten Vermeiden von Gedanken und Erinnerungen.

avoidance of thoughts and memories of the event or events, or avoidance of activities, situations, or people reminiscent of the event(s);

Weiterhin scheint dort eher das Problem eines Nicht-Vergessen-Könnens vorzuliegen, da Betroffene wiederholt im Hier und Jetzt mit Erinnerungen an ein zurückliegendes Ereignis konfrontiert werden. Dies passiert zum Beispiel durch Flashbacks und/oder Albträume.

Re-experiencing the traumatic event in the present, in which the event(s) is not just remembered but is experienced as occurring again in the here and now. This typically occurs in the form of vivid intrusive memories or images; flashbacks, which can vary from mild (there is a transient sense of the event occurring again in the present) to severe (there is a complete loss of awareness of present surroundings), or repetitive dreams or nightmares that are thematically related to the traumatic event(s). Re-experiencing is typically accompanied by strong or overwhelming emotions, such as fear or horror, and strong physical sensations. Re-experiencing in the present can also involve feelings of being overwhelmed or immersed in the same intense emotions that were experienced during the traumatic event, without a prominent cognitive aspect, and may occur in response to reminders of the event. Reflecting on or ruminating about the event(s) and remembering the feelings that one experienced at that time are not sufficient to meet the re-experiencing requirement.

Zwar wird auch in der S3-Leitlinie zur Posttraumatischen Belastungsstörung etwas von Amnesie erwähnt, aber leider nicht im Detail darauf eingegangen.

Im ICD-11 wird das Nicht-Erinnern als Vermeidungsverhalten beschrieben, jedoch nicht als die Unfähigkeit sich zu erinnern.

Deliberate avoidance of reminders likely to produce re-experiencing of the traumatic event(s). This may take the form either of active internal avoidance of thoughts and memories related to the event(s), or external avoidance of people, conversations, activities, or situations reminiscent of the event(s). In extreme cases the person may change their environment (e.g., move to a different city or change jobs) to avoid reminders.

Ein unbewusstes Verdrängen, oder Vermeiden, im Zusammenhang mit der PTBS, geht aus dem Manual jedenfalls nicht hervor. In Abgrenzung zu den dissoziativen Symptomen, wird lediglich von Beeinträchtigungen des Gedächtnisses geschrieben, allerdings nicht, dass komplette Ereignisse nicht mehr abrufbar seien.

Henry Otgaar, et al, widmeten sich in einem Artikel der Frage lang vergessener, traumatischer Erfahrungen. In der Schlussfolgerung des Artikels ist zu lesen, dass die Idee unterdrückter Erinnerungen in der Diagnose dissoziative Amnesie weitergelebt wird.

Furthermore, the idea of repressed memories has merely become popular under a different name—dissociative amnesia—which shares many characteristics with repressed memory and that carries the added cachet of being associated with the DSM–5 (American Psychiatric Association, 2013)

Inwiefern sich der vierte Punkt des Positionspapiers auf die aktuelle Debatte beziehen lässt, bleibt mir leider schleierhaft. Hierzu sollte sich vielleicht eher jemand aus der Gedächtnisforschung mit beschäftigen (Spoiler: was längst geschehen ist).

Die Behauptung, Therapeut:innen redeten ihren Patient:innen in großer Zahl traumatische Erfahrungen ein, die sie nie gemacht haben, ist wissenschaftlich nicht belegt.

Dieser Satz, von Punkt fünf des Positionspapiers, wirkt auf mich ziemlich grotesk. Der Vorwurf wurde hauptsächlich durch die Beschuldigten selbst in Umlauf gebracht, was im Ansatz im Blog der Skeptiker bereits aufgegriffen wurde. Im Endeffekt ein erneutes Strohmann-Argument, wodurch man von der eigentlichen Kritik ablenkt.

Vielmehr ist die Suggestion von Erinnerungen ein Behandlungsfehler. Einzelfälle unprofessionellen und falschen Verhaltens von Psychotherapeut:innen rechtfertigen keinen Generalverdacht eines suggestiven Vorgehens in Traumatherapien.

Wie schön, dass man sich zumindest des Problems von Suggestivfragen bewusst ist. Ansonsten wird gegen Anschuldigungen argumentiert, die von Kritisierenden nie in den Raum geworfen wurden.

Es ist nicht die Aufgabe von Psychotherapeut:innen, den objektiven Wahrheitsgehalt von Berichten zu beurteilen

Diese Aussage finde ich sehr schwierig, da es bei mir den Eindruck hinterlässt, man würde mit notwendigen Differentialdiagnosen fahrlässig umgehen.

Es existieren psychische Störungen, bei denen Betroffene dazu neigen falsche Geschichten zu erzählen. Wird der Wahrheitsgehalt nicht hinterfragt, kann daraus eine falsche Diagnose erfolgen, die wiederum zu einer falschen Behandlung führt. Schizophrenie wird anders behandelt als eine Posttraumatische Belastungsstörung. Zumindest sollte eine Differenzierung zwischen Krankheitsbildern stattfinden, um zwischen einer geeigneten Behandlungsmethode und einer Weiterleitung an einen Facharzt, abwägen zu können.

Hilfesuchende sollten ernst genommen und auf Augenhöhe behandelt werden, was aber nichts damit zu tun hat, dass Therapierende für die Diagnose und Auswahl von Therapietools verantwortlich sind. Gehen diese mit ihrer Aufgabe nicht verantwortungsvoll um, entstehen Behandlungsfehler.

Zudem besagt ein wissenschaftlicher Grundsatz, dass aus dem Fehlen eines vollen Beweises niemals auf die Nicht-Existenz eines Phänomens geschlossen werden darf. Für die Existenz von kriminellen Gruppen, die (sexualisierte) Gewalt unter Nutzung von Ideologien und Ritualen ausüben, liegen durchaus Belege vor. Deshalb müssen diese Berichte ernst genommen und individuell bewertet werden (Landgericht Lüneburg, 1992; BT-Drs. 13/11275, 1998; Paulus, 2013; XFamily, 2019; Dreckmann-Nielen, 2021; Merlino, 2013).

Dieser Kommentar ist in meinen Augen ein kleines Eigentor, da der erste Satz ebenso den Umkehrschluss berücksichtigen müsste, dass Erinnerungen falsch sein können.

Nur weil eine Erinnerung richtig ist, heißt dies nicht, dass es die andere auch ist. Eine Einzelfallprüfung muss somit in jedem Fall erfolgen: ebenso eine individuelle Diagnostik im psychotherapeutischen Kontext.

Der Ansatz der Rechtspsychologie, die Aussagen von Betroffenen grundsätzlich anzuzweifeln, ist im psychotherapeutischen Kontext kontraproduktiv.

Abgesehen davon, dass dies niemand verlangt, dürfte sich das Positionspapier damit auf die Nullhypothese der Aussagepsychologie, bei juristischen Verfahren, beziehen.

Geschuldet ist dieser Ansatz durch den Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” (in dubio pro reo). Eine Verurteilung darf erst dann erfolgen, wenn genügend Hinweise/Beweise vorliegen, die eine Schuld des Beschuldigten für wahrscheinlich erklären.

Bei Aussagen können diese einer Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unterzogen werden. Die Kriterien dazu wurden 1999 durch den Bundesgerichtshof festgelegt.

Je mehr negative Faktoren zur Aussage gefunden werden, desto geringer ist deren Glaubhaftigkeit. Abzüge entstehen zum Beispiel bei suggestiven Befragungen und Widersprüchen innerhalb von Aussagen. Diese Anforderung ist für Psychotherapien irrelevant und zählt zum Bereich Aussagepsychologie.

Zudem sei angemerkt, dass die Debatte zu “Ritueller Gewalt” sich eher auf suggestive Faktoren in Psychotherapien bezieht und weniger darauf, dass Ratsuchende bereits mit falschen Erinnerungen in die Therapie kommen. Dass Klientinnen und Klienten ihr Gedächtnis selbst verfälschen ist allerdings möglich: dies nennt man Autoinduzierung. Werden zum Beispiel Bücher von Alison Miller als Begleitlektüre einer Therapie empfohlen, können durch deren Studium ebenso falsche Erinnerungen entstehen.

Kern der Kritik sind allerdings Fehltherapien, in denen gezielt und suggestiv nach Erinnerungen gesucht wird. Man sollte also eher das eigene Vorgehen hinterfragen.

Unterstützung politischer Amtsträger

Wieder mal an der Kritik vorbei, ist Punkt sieben des Positionspapiers. Weder werden Missbrauchstaten abgestritten, noch positioniert man sich dagegen, dass etwas gegen Missbrauch unternommen wird.

An dieser Stelle unterstützen wir ausdrücklich die Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in ihrem Auftrag, Wissenslücken über sexualisierte Gewalt zu identifizieren.

Was kritisiert wird, ist unwissenschaftliches Vorgehen beim Amt der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten (UBSKM).

Bisher verweigert sich die UBSKM eines Reflexionsprozesses anhand der Kritik und fährt weiter ihren Kurs. Den Bildungsauftrag sollte man lieber anderen überlassen.

Kritik wird als Diskreditierung gewertet

Die Behandlung der Traumafolgestörungen erfordert den Aufbau einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Psychotherapeut:in und Patient:in. Traumatische Lebenserfahrungen und die daraus erwachsende starke Vorsicht machen es Patient:innen schwer, sich auf eine therapeutische Beziehung einzulassen. . Angesichts der ohnehin angespannten Versorgungssituation ist es nicht hilfreich, die Aussagen von Patient:innen über sexuellen Missbrauch in verschiedenen Kontexten grundsätzlich infrage zu stellen.

Auch wenn man dem ersten Abschnitt von Punkt acht ruhig zustimmen kann, erscheint dieser doch wie eine Wiederholung der vorherigen Punkte. Es wird weiterhin gegen Punkte argumentiert, die nicht Teil der Kritik an der Rituellen Gewalt sind.

Obwohl man an vorheriger Stelle die Möglichkeit von Behandlungsfehlern eingeräumt hat, wird Kritik anscheinend als Diskreditierung gewertet.

[…] mit der Behauptung zu diskreditieren, sie verbreiteten „Verschwörungstheorien“, haben schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit traumatisierter Patient:innen. Deren psychotherapeutische Versorgung wird dadurch gefährdet.

Auch an dieser Stelle, fällt wieder eine angebliche Generalisierung von Vorwürfen auf, die so nicht stattgefunden hat. Wenn bestimmte Institute und Kliniken mit satanischen Kulten und Programmierungen hausieren gehen, ist es der falsche Ansatz durch solche Argumente berechtigter Kritik aus dem Weg gehen zu wollen. Zudem ist es absurd, eine schädigende Therapie mit einer angespannten Gesamtversorgung zu Rechtfertigung.

Die angestrebten Bemühungen des Positionspapiers möchte ich hingegen nicht bemängeln, da diese den Forderungen der Kritiker durchaus entgegenkommen. Das Erzielen einer wissenschaftlich fundierten Psychotherapie, unter Begleitung eines vernünftigen, wissenschaftlichen Diskurses.

Die Unterzeichner

Dass alle Unterzeichner das Gleiche unter dem Begriff Ritueller Gewalt verstehen, darf angezweifelt werden. Die DGPPN hatte sich in einem Artikel des Spiegels zwischenzeitlich gegen unwissenschaftliche Thesen positioniert. Bei anderen Gesellschaften, wie der DGTD, darf man getrost davon ausgehen, dass sie von ihren Theorien überzeugt und Vertreter der Satanic Panic sind. Gleiches gilt für Teile der DGVT, die zuletzt unter dem Titel “Rituelle sexuelle Gewalt, auch mit satanischem Hintergrund” eine Onlinefortbildung angeboten hatte.

Vielleicht erleichtert die folgende Liste eine persönliche Kontaktaufnahme zu den Gesellschaften

  1. Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e.V.
    info@dgpm.de
  2. EMDRIA Deutschland e.V.
    info@emdria.de
  3. Ethikverein e.V. - Ethik in der Psychotherapie
    info@ethikverein.de
  4. Deutsche Gesellschaft für Trauma & Dissoziation e.V.
    info@dgtd.de
  5. Gesellschaft für Psychotraumatologie, Traumatherapie und Gewaltforschung e.V.
    info@gptg.eu
  6. Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V.
    bvvp@bvvp.de
  7. Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V.
    info@dgsf.org
  8. Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) e.V.
    bgst@dptv.de
  9. Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.
    dgvt@dgvt.de
  10. Vereinigung für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie in Deutschland e.V.
    geschaeftsstelle@vakjp.de
  11. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V.
    sekretariat@dgppn.de
  12. Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V.
    psa@dgpt.de
  13. Deutscher Fachverband für Psychodrama e.V.
    info@psychodrama-deutschland.de/
  14. Deutsche Fachgesellschaft für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie / Psychodynamische Psychotherapie (DFT) e.V.
    info@dft-online.de

Zum Weiterlesen

Quellen