UBSKM - Expertise zur Glaubhaftigkeitsbegutachtung
Erneut erscheint unter Federführung des Amts der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten eine Expertise, deren Schlussfolgerungen weitreichende Konsequenzen in gerichtlichen Verfahren mit sich bringen könnten. Es ist zu hoffen, dass sich Fachverbände und die Justiz inhaltlich dazu äußern werden.
Für mein Verständnis weisen die Autoren (Fegert et al) auf eine ungenaue Auslegung der Nullhypothese in aussagenpsychologischen Begutachtungen hin, deren Ergebnis nicht als ein Ja-Nein-Ergebnis verstanden werden darf, sondern als Ergebnis eine Wahrscheinlichkeit zur Wahrheit der Aussage ergeben sollte.