Hamburg

Satanic Panic vor Gericht kein Einzelfall - AG Hamburg-Wandsbek

Satanic Panic ist vor Gericht kein Einzelfall. Dies zeigt auch ein im November 2023 veröffentlichter Beschluss des Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, erfasst unter dem Aktenzeichen 737 F 51/22. Bei diesem Verfahren handelte es sich um einen Sorgerechtsstreit zwischen zwei Erwachsenen, in dem das alleinige Sorgerecht auf den Vater übertragen wurde. Die Mutter flüchtete im Frühjahr 2022 in ein Frauenhaus und die gemeinsame Tochter kam nach den Frühjahrsferien nicht mehr zur Schule. Jeder Versuch Kontakt zu Mutter und Kind aufzunehmen scheiterte.